Häufig gestellte Fragen und Antworten

Manche Fragen werden häufig gestellt. Falls du auch eine dieser Fragen hast, findest du bereits hier die Antworten! Und wenn nicht, kannst du natürlich gerne hier deine Fragen zur Aktion stellen. Wir antworten dir dann so schnell wie möglich.

Um was für eine Aktion handelt es sich?

Der Kauf eines Aktionsproduktes der Marken Schwartau Extra Weniger Zucker 300 g, Schwartau Extra Zero 280 g oder Schwartau Samt Weniger Zucker 255 g berechtigt zur Teilnahme an der Aktion über einen Online-Mechanismus. Im Aktionszeitraum vom 01.03.2024 bis zum 31.05.2024 kann man sich durch die Teilnahme an der SCHMECKT! VERSPROCHEN. SONST GELD ZURÜCK. Aktion einmalig den Kaufpreis eines Schwartau Extra Weniger Zucker 300 g, Schwartau Extra Zero 280 g oder Schwartau Samt Weniger Zucker 255 g Aktionsproduktes erstatten lassen, wenn einem das gekaufte Aktionsprodukt nicht geschmeckt hat.

Wie genau kann ich an der Geld-zurück-Aktion teilnehmen?

Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmende nach Erwerb des Aktionsproduktes im oben beschriebenen Aktionszeitraum die Aktionswebseite www.schwartau.de/betterforyou besuchen, wo er/sie seine/ihre persönlichen Daten angibt, den Grund, warum das gekaufte Aktionsprodukt nicht schmeckt, nennt (mind. 10 Worte frei geschriebene qualifizierte Begründung der Unzufriedenheit mit dem Produkt) und den Kassenbon hochlädt. Nach Prüfung der Daten und der Begründung wird dem/der Teilnehmenden im Falle einer zulässigen Teilnahme innerhalb von vier Wochen ab Teilnahme von Schwartau oder einer von Schwartau beauftragten Agentur der auf dem Kassenbon ausgewiesene Kaufpreis eines Aktionsproduktes erstattet.

Wie muss meine Begründung, dass es mir nicht schmeckt, formuliert sein?

Die Unzufriedenheit mit dem Produkt muss durch eine mind. 10 Worte frei geschriebene qualifizierte Begründung dargelegt werden. Eine teilnahmekonforme Begründung wäre zum Beispiel: Die Konfitüre schmeckt mir nicht, weil sie zu süß ist.

Was benötige ich für die Anmeldung?

In jedem Fall benötigst du den Original-Kassenbon über das im Aktionszeitraum erworbene Aktionsprodukt. Auf dem Kaufbeleg müssen das Aktionsprodukt inkl. Preis, das Kaufdatum und die Uhrzeit des Kassenbons, die Bonsumme sowie die Bonnummer deutlich erkennbar sein. Des Weiteren werden neben den persönlichen Angaben, wie Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse, die vollständigen und korrekten Angaben von IBAN und BIC für ein dazugehöriges Bankkonto in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und eine qualifizierte Begründung der Unzufriedenheit benötigt. Der/Die Teilnehmende muss gleichzeitig Kontoinhaber/in sein.

Wie viele Produkte muss ich kaufen, um an der Geld-zurück-Aktion teilnehmen zu können?

Um an der Geld-zurück-Aktion teilnehmen zu können, muss ein Aktionsprodukt der Marken Schwartau Extra Weniger Zucker 300 g, Schwartau Extra Zero 280 g oder Schwartau Samt Weniger Zucker 255 g innerhalb des Aktionszeitraumes (01.03.2024 – 31.05.2024) gekauft werden. Pro Person sowie IBAN wird der Kaufpreis für maximal ein Aktionsprodukt erstattet. Sollte mehr als ein Aktionsprodukt auf dem Kassenbon ausgewiesen sein, wird der Preis des günstigsten Aktionsproduktes erstattet. Jeder Kassenbon darf nur einmal für diese Aktion eingesetzt werden – unabhängig von Person und IBAN. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.

Wer darf an der Aktion teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle geschäftsfähigen natürlichen Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Von der Teilnahme an der Geld-zurück-Aktion ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen der Schwartauer Werke GmbH & Co. KG, deren Angehörige sowie Mitarbeiter/innen von beteiligten Unternehmen und deren Angehörige. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Kassenzettel ist untersagt.

Wie lange läuft die Geld-zurück-Aktion?

Die Aktion beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.05.2024. Alle Kassenbons aus dem Aktionszeitraum können bis zum 31.05.2024 (23:59 Uhr MESZ) auf www.schwartau.de/betterforyou hochgeladen werden. Später hochgeladene Kassenbons werden nicht berücksichtigt. Das Teilnahmeformular auf der Aktionsseite ist nach dem 31.05.2024 nicht mehr verfügbar.

In welchem Format kann der Kassenbon hochgeladen werden?

Folgende Dateiformate werden akzeptiert: JPG, PNG und PDF. Bitte beachte, dass die Maximalgröße von 5 MB pro Datei nicht überschritten werden darf.

Soll ich die Schwartau Produkte auf dem Kassenbon markieren?

Nein, eine Markierung des Aktionsproduktes ist nicht notwendig. Beim gleichzeitigen Erwerb mehrerer Aktionsprodukte wird der Preis des günstigsten Aktionsproduktes erstattet.

Wie lange dauert die Erstattung des Kaufpreises?

Nach erfolgreicher Prüfung deiner Teilnahme und im Falle einer regelkonformen Teilnahme erhältst du eine Bestätigung über die Teilnahme an der Geld-zurück-Aktion. Der auf dem Kassenbon ausgewiesene Kaufpreis des Aktionsproduktes wird dir innerhalb von acht Wochen ab Teilnahme von Schwartau oder einer von Schwartau beauftragten Agentur erstattet.

Wie lange muss ich den Original-Kassenbon aufbewahren?

Der vollständige Original-Kassenbon ist bis zehn Wochen nach Aktionsende zu Prüfungszwecken aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen.

Meine Frage wurde hier nicht beantwortet.

Kein Problem. Schicke uns gerne deine Fragen per E-Mail an info@schwartau-better4you.de und wir werden sie schnellstmöglich beantworten.